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Zuschuss des spanischen Gesundheitsministeriums

Plan VEO: Zuschuss für Brillen oder Kontaktlinsen von Kindern bis 16 Jahre

Ópticas del Sur in Vecindario (Gran Canaria) nimmt am Plan VEO teil. Das ist ein Zuschuss des spanischen Gesundheitsministeriums von bis zu 100 € pro Person und Jahr für Brillen mit Sehstärke oder Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, die Anspruch auf die öffentliche spanische Gesundheitsversorgung haben.

Diese Seite fasst die Angaben des Ministeriums zusammen. Die Bedingungen können sich ändern: Prüfen Sie immer die offizielle Seite des Plan VEO (auf Spanisch).

Aktualisiert am

Plakat des Plan VEO auf Spanisch: „Tenemos tus gafas de la pública. Infórmate en nuestro establecimiento“ (Wir haben deine Brille über die öffentliche Gesundheitsversorgung. Informiere dich bei uns). Spanisches Gesundheitsministerium und Generalrat der Optiker-Optometristen.

Wer kann den Plan VEO beantragen?

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre mit einer diagnostizierten Fehlsichtigkeit (zum Beispiel Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung) und Anspruch auf die öffentliche spanische Gesundheitsversorgung.
  • Kinder bis 16 Jahre, die über MUFACE, MUGEJU oder ISFAS versichert sind.

Was übernommen wird

  • Bis zu 100 € pro Person und Jahr für Brillen mit Sehstärke oder Kontaktlinsen.
  • Bei Kontaktlinsen kann der Zuschuss die Linsen und die Pflegelösung für ein Jahr abdecken.
  • Kosten Brille oder Kontaktlinsen weniger als 100 €, zahlt die Familie nichts. Kosten sie mehr, zahlt sie die Differenz.

Wer die Verordnung ausstellt

Wer je nach Alter des Kindes die Verordnung ausstellen kann
AlterWer die Verordnung ausstellen kann
Bis 5 JahreDie Augenheilkunde der öffentlichen Gesundheitsversorgung (nach Überweisung durch die Hausarztpraxis) oder eine private Augenarztpraxis.
Ab 6 JahrenDie oben Genannten oder eine Fachkraft für Optometrie in einem teilnehmenden Optikgeschäft, im selben Geschäft und bei der Antragstellung.

Was Sie mitbringen müssen

  • Nachweis des Anspruchs auf die öffentliche spanische Gesundheitsversorgung: den CIPA-Code der Gesundheitskarte (tarjeta sanitaria) oder eine Bescheinigung der autonomen Region.
  • Die Verordnung der Fehlsichtigkeit.
  • DNI oder Ausweisdokument des Kindes, falls vorhanden.
  • DNI oder Ausweisdokument des Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds.

So beantragen Sie ihn

  1. Verordnung besorgen. Je nach Alter des Kindes, wie oben beschrieben.
  2. Mit dem Kind ins Geschäft kommen. Der Zuschuss kann nur persönlich in einem teilnehmenden Optikgeschäft beantragt werden, und das Kind muss mit einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund kommen. Bei Ópticas del Sur brauchen Sie keinen Termin.
  3. Brille oder Kontaktlinsen auswählen. Das Optikgeschäft wickelt den Antrag mit dem Ministerium ab: Die Familie muss nichts weiter tun.
  4. Abholen. Das Optikgeschäft sagt Ihnen Bescheid, wenn alles fertig ist.

Bis wann kann man ihn beantragen?

Laut spanischem Gesundheitsministerium ist der Zuschuss bis einschließlich 31. Dezember 2026 erhältlich. Mögliche Änderungen finden Sie auf der offiziellen Seite.

Fragen zum Plan VEO

Nimmt Ópticas del Sur am Plan VEO teil?

Ja. Kommen Sie mit dem Kind und den Unterlagen vorbei, ohne Termin. Öffnungszeiten und Anfahrt.

Kann man ihn online beantragen?

Nein. Laut Ministerium ist der Antrag nur persönlich in einem teilnehmenden Optikgeschäft möglich.

Offizielle Quellen (auf Spanisch)